Grundstücksakten

Grundstücksakten

Unsere bisherigen Aufträge

Es wurden zahlreiche Urkunden (Geburts-, Tauf-, Heirats-, Sterbeurkunden, Testamente, Kaufverträge, Grundbuchauszüge) übertragen. Insbesondere Grundbuchauszüge besitzen oft noch heute rechtliche Relevanz. Die Sütterlinstube darf die Richtigkeit nicht bescheinigen, während die dazu berechtigten Notare zunehmend die Richtigkeit nicht beurteilen können.

Beispiele für Grundstücksakten:

  • Grundstücks-Katasterakten aus dem Bezirksamt Günzburg des bayrischen Regierungsbezirks Schwaben.