Die Sütterlinschrift wurde 1911 im Auftrag des preußischen Kultur- und Schulministeriums von dem Grafiker Ludwig Sütterlin zur Vereinfachung und Normierung der damals vielen verschiedenen deutschen Schriften geschaffen. Um das Schreibenlernen in den Schulen zu erleichtern, vereinfachte Sütterlin die Form der Buchstaben und verringerte die Ober- und Unterlängen. Die Schrift wurde in Preußen ab 1915 verbindlich eingeführt und löste in den 1920er Jahren die deutsche Kurrentschrift ab. Ab ca. 1935 wurde die Schrift leicht schräg gestellt und enthielt weniger Rundformen. Diese veränderte Schrift wurde dann als „deutsche Volksschrift” in den Schulen eingeführt und mit dem sogenannten „Bormann-Erlass” vom 3. Januar 1941 verboten. Ab 1942 wurde an den Schulen dann die lateinische Schrift als sogenannte "Deutsche Normalschrift" eingeführt. Seit 2011 ist es den Hamburger Schulen freigestellt, ob sie die lateinische Schreibschrift weiter lehren oder ob die Kinder eine eigens erfundene „Grundschrift” lernen sollen. Bei der aus Druckbuchstaben bestehenden Schrift besitzt jeder kleine Buchstabe am Anfang und Ende eine kleine Anschlussstelle, an die der nächste Buchstabe angereiht werden kann. Viele befürchten bei dieser Entwicklung, dass die nächsten Generationen die Schriftstücke ihrer Eltern und Großeltern nicht mehr entziffern können und fordern daher: