Die Sütterlinschrift
wurde 1911 im Auftrag des preußischen Kultur- und
Schulministeriums von dem Grafiker Ludwig Sütterlin zur
Vereinfachung und Normierung der damals vielen
verschiedenen deutschen Schriften geschaffen. Um das
Schreibenlernen in den Schulen zu erleichtern,
vereinfachte Sütterlin die Form der Buchstaben und
verringerte die Ober- und Unterlängen. Die Schrift
wurde in Preußen ab 1915 verbindlich eingeführt und löste
in den 1920er Jahren die deutsche Kurrentschrift ab.
Ab ca. 1935 wurde die Schrift leicht schräg gestellt und
enthielt weniger Rundformen. Diese veränderte Schrift
wurde dann als „deutsche Volksschrift” in den Schulen
eingeführt und mit dem sogenannten „Bormann-Erlass” vom 3.
Januar 1941 verboten. Ab 1942 wurde an den Schulen dann
die lateinische Schrift als sogenannte "Deutsche
Normalschrift" eingeführt. Seit 2011 ist es den
Hamburger Schulen freigestellt, ob sie die lateinische
Schreibschrift weiter lehren oder ob die Kinder eine
eigens erfundene „Grundschrift” lernen sollen. Bei der
aus Druckbuchstaben bestehenden Schrift besitzt jeder
kleine Buchstabe am Anfang und Ende eine kleine
Anschlussstelle, an die der nächste Buchstabe angereiht
werden kann. Viele befürchten bei dieser Entwicklung,
dass die nächsten Generationen die Schriftstücke ihrer
Eltern und Großeltern nicht mehr entziffern können und
fordern daher: